(0591) 800 97 07 Georgstraße 29, 49809 Lingen (Ems)
Praxis für Ergotherapie - Logo
Unsere Kompetenz für Ihre Gesundheit:
  • Therapie von Bewegungsstörungen
  • Handtherapie
  • Gedächtnis- und Hirnleistungstraining
  • Entwicklungs- und Wahrnehmungsförderung
  • AD(H)S-Therapie bei Kindern & Erwachsenen
  • Neurofeedback / Biofeedback
  • Gruppen-Trainings für Kinder und Eltern
  • Lerntherapie / Legasthenie-/ Dyskalkulietraining

Ergotherapeutisches Angebot Praxis für Ergotherapie Brockhoff-Lindemann in Lingen (Ems)

Ziel der Ergotherapie ist die Verbesserung der Selbstständigkeit und erfolgreiche Alltagsbewältigung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren in ihren individuellen Lebensbereichen zu Hause, im Kindergarten, in der Schule, im Beruf, innerhalb der Familie und in der Freizeit.

Als Ergotherapeuten erstellen wir selbstständig differenzierte Befunde und wählen eigenverantwortlich entsprechend geeignete Therapiemaßnahmen und Medien aus. In unserer Praxis in Lingen (Ems) stehen dabei speziell ausgesuchte Maßnahmen und Konzepte, Medien und Förderspiele zur Verfügung.

Schaubild der Generationen

Wer kann ergotherapeutisch behandelt werden?

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und somit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlung wird auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt. Sie kann als Einzel- oder Gruppentherapie in unserer Praxis oder als Hausbesuch zur Bewältigung der alltäglichen Hürden zuhause durchgeführt werden.

Die Behandlung wird als eines der folgenden Heilmittel verordnet:

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • motorisch funktionelle Behandlung
  • neuropsychologisch orientierte Behandlung / Hirnleistungstraining
  • psychisch-funktionelle Behandlung

Sie wird als Erst-, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalles rezeptiert. Falls eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig ist, können wir diese direkt für Sie beantragen.

Eigenanteil:

Der Patient muss in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent, zuzüglich einer Rezeptgebühr von zehn Euro selbst zahlen. Er kann bei Erreichen seiner individuellen Belastungsgrenze von der Zuzahlung befreit werden. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit.


Medizinische Fachbereiche, in denen die Ergotherapie angewandt wird:

Pädiatrie / Kinderheilkunde

Für eine erfolgreiche Zukunft

z. B. bei kindlichen Entwicklungsstörungen, Konzentrationsstörungen, AD(H)S, motorischen Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörung (sensorischen Integration) im Bereich Körperwahrnehmung, dem Sehen und Hören, Lern- und Leistungsstörungen, Behinderung, sozialer Auffälligkeit, Autismus, Selbstwertstörung.

Neurologie / Nervenheilkunde

Für körperliche und geistige Leistungsfähigkeit

z. B. in der Schlaganfalltherapie und bei Halbseitenlähmung, bei Parkinson, Multipler Sklerose, ALS, bei Nervenverletzungen, Demenztherapie, Alzheimer, bei Hirnleistungs- und Gedächtnisstörung, Konzentrationsstörungen (ADS).

Handtherapie und Orthopädie

Für Beweglichkeit und Aktivität / Geschick

z. B. bei Arthritis, Arthrose, Rheuma, CRPS, nach Handverletzungen und Operationen, für Gelenkschutz, Hilfsmittelberatung, zur Schienenversorgung.

Geriatrie / Altenheilkunde

Für Selbständigkeit im Alter

z. B. als Alltags- und Selbständigkeitstraining, bei Gedächtnisstörungen, Demenztherapie, Alzheimer, bei Arthrosen, Arthritis, nach Schlaganfall, Morbus Parkinson, bei psychischen Störungen des Alters, auch als Hausbesuch möglich.

Psychiatrie / Psychosomatik

Für Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit

z. B. bei Schmerzsyndromen, Stress, Burn-out, Depression, Konzentrationsstörungen, ADHS, nach Aufenthalt in Akuteinrichtungen, bei psychosomatischen Beschwerden, zur Verbesserung der Grundarbeitsfähigkeit.


Sind ergotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung möglich?

Die Leistungen unserer Ergotherapiepraxis in Lingen (Ems) können Sie zum Teil auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dann stehen Prävention und Leistungssteigerung ohne aktuelle Erkrankung im Vordergrund. Eine Maßnahme, die kein verordnungsfähiges Heilmittel über die Krankenkasse ist, kann wie folgend möglich sein:

Lerntherapie:

  • Legasthenietraining bei Lese- / Rechtschreibstörung unter Förderung nach §35a SGB VIII durch das Jugendamt oder den Landkreis
  • Dyskalkulietraining bei Rechenstörung unter Förderung nach §35a SGB VIII durch das Jugendamt oder den Landkreis

Gruppentrainings für Kinder und Eltern:

  • zur Förderung der Aufmerksamkeit und Konzentration von Kindern
  • zur Förderung sozialer Kompetenzen bei Kindern
  • zur Schulung von Eltern (von Kindern mit ADHS)

Entspannungskurse:

  • Autogenes Training für Kinder

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über aktuelle Termine, Kosten und allgemeine Fragen oder informieren Sie sich unter der Rubrik aktuelle Kursangebote.